Gesetzliche Zuzahlung
Der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil bei vielen Hilfsmitteln der Krankenkasse.
Kann zur Belastungsgrenze zählen.
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Zuzahlung & Befreiung
Bei Hilfsmitteln, Pflegehilfsmitteln und Verbrauchsprodukten gibt es unterschiedliche Regeln: gesetzliche Zuzahlung, Mehrkosten, Eigenanteil, Pflegebox-Budget oder Selbstkauf. ADAM hilft, die Begriffe verständlich zu sortieren und die nächsten Schritte vorzubereiten.
Zahlungsart sortieren
Viele Missverständnisse entstehen, weil unterschiedliche Eigenbeträge gleich genannt werden. Für Befreiung, Belege und nächsten Schritt ist wichtig, welche Zahlungsart vorliegt.
Der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil bei vielen Hilfsmitteln der Krankenkasse.
Kann zur Belastungsgrenze zählen.
Kosten, die entstehen können, wenn eine Ausführung über das Notwendige hinausgeht oder ein anderes Modell gewünscht wird.
Zählt in der Regel nicht zur Zuzahlungsbefreiung.
Bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse kann ein Eigenanteil gelten.
Anderer Weg als Krankenkassen-Hilfsmittel.
Wenn keine Kostenübernahme läuft oder eine schnelle beziehungsweise komfortorientierte Lösung gewünscht wird.
Nicht automatisch Teil der gesetzlichen Zuzahlung.
Zahlen zur Orientierung
Diese Werte geben Orientierung. Die tatsächliche Einordnung hängt vom Versorgungsweg und der Prüfung durch Kasse oder Pflegekasse ab.
5–10 €
10 % des Kassenbetrags, mindestens 5 €, höchstens 10 € – aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
max. 10 €/Monat
10 % der Kosten, maximal 10 € für den gesamten Monatsbedarf.
max. 25 €
10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel; größere technische Pflegehilfsmittel werden oft leihweise überlassen.
bis zu 42 €/Monat
Bei Pflegegrad und häuslicher Pflege kann dieser Pflegekassenweg relevant sein. Das ist keine normale Hilfsmittel-Zuzahlung.
0 €
Kinder und Jugendliche sind in vielen GKV-Zuzahlungskontexten von gesetzlichen Zuzahlungen befreit.
Unverbindlich schätzen
Schätzen Sie, wo Ihre persönliche jährliche Belastungsgrenze liegen kann und ob eine Prüfung durch Ihre Krankenkasse sinnvoll sein könnte.
Für Rechner und Antrag
Für die Belastungsgrenze zählen nur gesetzliche Zuzahlungen. Mehrkosten, Selbstkauf oder private Zusatzleistungen sollten nicht mit gesetzlichen Zuzahlungen verwechselt werden.
Die konkrete Anerkennung prüft die Krankenkasse.
Praktisch vorbereiten
Gute Belege helfen, gesetzliche Zuzahlung, Mehrkosten und Befreiung sauber zu unterscheiden.
Quittungen über gesetzliche Zuzahlungen aufbewahren.
Relevant für die Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze.
Falls bereits vorhanden, bei weiterer Versorgung bereithalten.
Hilft bei der Einordnung, ob es um eine Kassenversorgung geht.
Wichtig, um gesetzliche Zuzahlung und Mehrkosten zu unterscheiden.
Relevant, wenn Pflegekasse, Pflegebox oder technische Pflegehilfsmittel betroffen sind.
Mehrkosten ruhig einordnen
Die gesetzliche Zuzahlung ist nicht automatisch alles, was selbst zu zahlen sein kann. Entscheidend ist, ob zusätzlich Mehrkosten, Wunschleistungen oder Selbstkauf entstehen.
Ein bestimmtes Modell oder eine besondere Ausführung wird gewünscht.
Ausstattung geht über das notwendige Maß hinaus.
Versorgung über einen nicht passenden oder nicht vertraglich eingebundenen Anbieter kann Mehrkosten auslösen.
Wenn ein Festbetrag gilt und überschritten wird, kann ein Mehrbetrag entstehen.
Zusätzliches Zubehör kann separat zu prüfen sein.
Wenn keine Kassenversorgung genutzt wird, handelt es sich nicht um gesetzliche Zuzahlung.
Eigener Pflegekassenweg
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laufen über die Pflegekasse. Der monatliche Rahmen ist ein eigener Leistungsweg und sollte nicht mit der normalen Hilfsmittel-Zuzahlung verwechselt werden.
Bei Pflegegrad und häuslicher Pflege können bis zu 42 € monatlich relevant sein.
Es geht um Verbrauchsprodukte wie Handschuhe, Desinfektion, Schutzmaterial oder Bettschutzeinlagen.
Dafür ist der Pflegekassenweg wichtig, nicht die normale Rezept-Zuzahlung.
Die Auswahl sollte zum tatsächlichen Pflegebedarf passen.
Der ADAM Pflegebox-Konfigurator hilft, die Auswahl vorzubereiten.
Klare Zuständigkeiten
ADAM kann Zuzahlung, Mehrkosten und Versorgungsweg im Zusammenhang mit einer Hilfsmittelversorgung verständlich einordnen. Die offizielle Befreiung und Belastungsgrenze prüft Ihre Krankenkasse.
ADAM Zuzahlungsweg
Sie müssen die Begriffe nicht allein auseinanderhalten. ADAM hilft, Zuzahlung, Mehrkosten, Pflegekassenweg und Unterlagen im Zusammenhang mit Ihrer Versorgung zu sortieren.
Zahlungsart klärenGesetzliche Zuzahlung, Mehrkosten, Pflegekassen-Eigenanteil oder Selbstkauf unterscheiden.
Belege sammelnQuittungen und Nachweise aufbewahren.
Belastungsgrenze prüfen2 % oder bei schwerwiegender chronischer Erkrankung 1 % als Orientierung.
Antrag bei der Krankenkasse stellenMit Belegen und Einkommensnachweisen. Die Krankenkasse prüft verbindlich.
Befreiung bei weiterer Versorgung angebenBefreiungsbescheid oder Ausweis bei neuen Versorgungen bereithalten.
Passenden Einstieg wählen
Wählen Sie den Einstieg, der Ihrer Situation am nächsten kommt.
Kurze Antworten zur Orientierung. Die verbindliche Berechnung und Befreiung erfolgt über die Krankenkasse.
Bei vielen Hilfsmitteln der gesetzlichen Krankenkasse beträgt die Zuzahlung 10 % des Kassenbetrags, mindestens 5 € und höchstens 10 €. Sie zahlen aber nie mehr als die tatsächlichen Kosten.
Nicht immer. Die konkrete Zuzahlung hängt vom Hilfsmittel, Versorgungsweg, Alter, Befreiungsstatus und der Kassenprüfung ab.
Die gesetzliche Zuzahlung ist der gesetzlich vorgesehene Eigenanteil. Mehrkosten können entstehen, wenn ein Wunschmodell, Komfortausstattung oder eine Leistung über das notwendige Maß hinaus gewählt wird.
In der Regel zählen nur gesetzliche Zuzahlungen zur Belastungsgrenze. Mehrkosten, Selbstkauf oder private Wunschleistungen zählen typischerweise nicht mit.
Wenn Ihre gesetzlichen Zuzahlungen im Kalenderjahr die persönliche Belastungsgrenze erreichen, kann ein Antrag bei der Krankenkasse sinnvoll sein. Die Grenze liegt grundsätzlich bei 2 %, bei schwerwiegend chronisch Kranken bei 1 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Nein. Die Befreiung muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Belege und Einkommensnachweise können dafür wichtig sein.
Helfen können Zuzahlungsquittungen, Einkommensnachweise, Befreiungsbescheid, Rezept, Hilfsmittelrechnung und weitere Nachweise. Die Krankenkasse entscheidet, was im Einzelfall anerkannt wird.
Die Belastungsgrenze bezieht sich auf das Kalenderjahr. In der Regel muss die Befreiung jährlich neu geprüft oder beantragt werden.
Kinder und Jugendliche sind in vielen Bereichen der gesetzlichen Krankenversicherung von Zuzahlungen befreit. Die konkrete Einordnung sollte bei der Krankenkasse geprüft werden.
Bei technischen Pflegehilfsmitteln der Pflegekasse zahlen volljährige Pflegebedürftige grundsätzlich 10 %, höchstens 25 € je Pflegehilfsmittel. Größere technische Hilfsmittel werden häufig leihweise überlassen.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch laufen über die Pflegekasse. Bei Pflegegrad und häuslicher Pflege können bis zu 42 € monatlich relevant sein. Das ist nicht dasselbe wie die normale Hilfsmittel-Zuzahlung.
ADAM stellt keinen Befreiungsbescheid aus und ersetzt nicht die Prüfung durch die Krankenkasse. Wir können aber helfen, Zuzahlung, Mehrkosten, Pflegekassenweg und Unterlagen im Zusammenhang mit der Versorgung zu sortieren.
Persönliche Unterstützung
Beschreiben Sie kurz Ihre Situation. ADAM hilft, Hilfsmittel, Rezept, Pflegegrad, Pflegebox, Zuzahlung und mögliche Mehrkosten verständlich einzuordnen.
Vorsichtig. Verständlich. Ohne Befreiungsversprechen.